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Nationale Informationen
Die Regierungen aller EU-Staaten treffen gegenwärtig Maßnahmen zur Einhaltung der Antidiskriminierungsrichtlinien. Dies gilt sowohl für Länder, in denen bereits vor Verabschiedung der Richtlinien recht umfangreiche Gesetze zur Bekämpfung von Diskriminierung in Kraft waren, als auch für solche, in denen dieser Bereich gesetzlich weniger geregelt war. Selbst Länder mit etablierten Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Diskriminierung erfüllten nicht jeden Aspekt der Richtlinien und mussten einige Änderungen vornehmen. Dies war besonders bei der Gleichstellungsrahmenrichtlinie der Fall, die eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Ausrichtung verbietet. Zwar waren in mehreren Ländern Gesetze zum Schutz von Menschen mit Behinderungen und besonderer Religionszugehörigkeit eingeführt worden; in Bezug auf Alter und sexuelle Ausrichtung gab es jedoch weitaus weniger vergleichbare Maßnahmen. Bei der bisherigen Umsetzung sind große Unterschiede zwischen den Ländern festzustellen. Die Unterschiede in der bereits geltenden Gesetzgebung und den vorhandenen Vorkehrungen zum Schutz und zur Unterstützung von Diskriminierungsopfern führen zwangsläufig auch zu unterschiedlichen Reaktionen auf die Richtlinien.
Um weiterführende Informationen zu Ihrem Land zu erfahren, klicken Sie bitte auf die jeweilige Landesfahne.
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