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Gegen Diskriminierung. Auf dem Weg zu einer offeneren Gesellschaft
Das neue Antidiskriminierungsgesetz, das im Juli 2003 umgesetzt wurde, räumt dem Ombudsmann gegen ethnische Diskriminierung (DO), dem
Ombudsmann für Behinderung (HO) und dem Ombudsmann gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung (HomO) mehr Befugnisse ein, um die Wahrung der Rechte derer, die sie schützen sollen, durchzusetzen. Die drei Ombudsleute wurden gemeinsam von der Regierung gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern das neue Gesetz bekannt zu machen, und starteten die Kampagne Gegen Diskriminierung. Auf dem Weg zu einer offeneren Gesellschaft. Mit der Kampagne soll sowohl informiert als auch dazu ermutigt werden, sich zu beschweren, wenn jemand eine Diskriminierung erlebt.
Wir müssen alle hart daran arbeiten, uns unserer eigenen Vorurteile bewusst zu werden... und (Menschen) nicht nach Gruppenmerkmalen zu beurteilen. Wem es gelingt, das Individuum zu sehen, der kann Diskriminierung vermeiden.
MARGARETA WADSTEIN, OMBUDSFRAU GEGEN ETHNISCHE DISKRIMINIERUNG
Die Kampagne besteht aus einer Mischung aus Annoncen, Broschüren und einer Website. Außerdem wurde ein spezielles Anwaltsteam gebildet, das Interessengruppen, Unternehmen und andere Organisationen aufsucht, um das neue Gesetz vorzustellen. Zusätzlich ist geplant, mit Unterstützung des
Aktionsprogramms eine Umfrage durchzuführen, um die Wirkung der laufenden Informationskampagnen zu bestimmen. Zur Zielgruppe der
Umfrage gehören Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Banken, Versicherungsgesellschaften, Restaurants, Cateringfirmen und Wohnungsgenossenschaften.
Das Recht, keiner ungerechten Behandlung
wegen der eigenen sexuellen Ausrichtung ausgesetzt zu sein..., ist ein Grundrecht des Menschen, kein verhandelbares Zugeständnis.
HANS YTTERBERG, OMBUDSMANN GEGEN DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER
SEXUELLEN AUSRICHTUNG
Weitere Informationen erhalten sie bei Frau Louise Westerdhal unter louise.westerdhal@do.se



