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EU-Politik
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Bekämpfung von Diskriminierung
Im Jahr 2000 stimmten alle EU-Mitgliedstaaten Antidiskriminierungs-Rechtsvorschriften zum Schutz von Menschen vor Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, von Behinderungen, Alter oder sexueller Ausrichtung zu. Das bedeutet, dass alle 27 EU-Länder heute diese Vorschriften in ihre nationalen Gesetze einbinden müssen. Die Europäische Kommission stellt sicher, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden und arbeitet gleichzeitig daran, die Bürger über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, für Diskriminierungen zu sensibilisieren und die Vorteile der Vielfalt deutlich zu machen.
Rechte und Verpflichtungen laut der europäischen Antidiskriminierungsrechtsvorschriften
Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten [...]; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. Artikel 6 Absatz 1 Vertrag über die Europäische Union
Die Europäische Gemeinschaft bekämpft schon seit langem aktiv Diskriminierungen. So war zur Zeit ihrer Gründung eines der dringlichsten Bestreben die Wiederversöhnung eines Kontinents, der durch nationalistische und ethnische Konflikte aufgespalten war. [...]
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PROGRESS, das Programm der EU für Beschäftigung und soziale Solidarität
Initiativen, deren Ziel es ist, Diskriminierungen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften richtig umgesetzt werden, werden durch PROGRESS, das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität, finanziell unterstützt.
Zu diesen Aktivitäten gehören Projekte zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, an die Bürger gerichtete Informationskampagnen, Forschungsprojekte, Schulungsmaßnahmen und die Unterstützung europäischer Netzwerke nichtstaatlicher Organisationen (NGO), die sich gegen Diskriminierungen einsetzen.
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