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Unsere Vielfalt macht den Unterschied!

Cover Nationaler Infoflyer

Nationaler Infoflyer Deutschland

Zum ersten Mal schützt europäische Gesetzgebung Bürgerinnen und Bürger in der EU vor unfairer Behandlung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Um die Menschen in der EU über ihre Rechte und Pflichten unter der neuen Antidiskriminierungsgesetzgebung zu informieren, hat die Europäische Union 2003 eine auf fünf Jahre angelegte Informationskampagne ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel der Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ ist es, ArbeitnehmerInnen für das Thema der Diskriminierung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.

ÜBERARBEITETE FASSUNG 2007!

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Unsere Vielfalt macht den Unterschied!

Nationaler Infoflyer

National Infoflyer Österreich

Die Europäische Union „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ „Gleichbehandlung ist auf europäischer Ebene schon seit Jahren ein zentrales Thema und besitzt für die Kommission besonders hohe Priorität“, betont Karl-Georg Doutlik, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich. Das zeigt sich nicht zuletzt in der europäischen Gesetzgebung, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf egal ob aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verbietet. Über diese Bereiche hinaus bekämpft die europäische Gesetzgebung auch Rassismus.

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