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Stop-Discrimination Handbuch
Für Arbeitgeber/Innen
Diskriminierung erkennen
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Wie Sie Diskriminierung und Belästigung erkennen
Bisweilen können in Betrieben Verordnungen oder Systeme bestehen, die ebenfalls zu Diskriminierungen führen.
Diskriminierung kann offensichtlich sein, doch manchmal kann sie versteckt bleiben oder sie tritt subtiler auf. So beispielsweise, wenn einer Personengruppe eine besondere Arbeit übertragen wird oder wenn sie Zugang erhält zu Ausbildung, attraktiven Arbeitsbedingungen und Absprachen,
Einrichtungen am Arbeitsplatz und Beförderung.
Zum Beispiel:
- Frauen werden nur bestimmte Arbeiten übertragen, während Männer andere übernehmen.
- Bestimmten ethnischen Gruppen werden nur bestimmte Aufgaben übertragen und keine anderen.
- Menschen mit Behinderungen werden automatisch abgewiesen, ohne dass in Betracht gezogen wird, dass mit einfachen Anpassungsmaßnahmen ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden könnte.
- Eine Person erscheint nicht ganz “geeignet” (etwa wegen ihrer Religion oder sexuellen Identität), deshalb wird ihre Anstellung oder ihr Anspruch auf Rechte in Frage gestellt.
- Gewisse Regeln oder Vorgehensweisen dienen zur Ausschließung bestimmter Personengruppen.
- Praktiken, wie beispielsweise bestimmte Gruppen mit Stereotypen zu belegen oder Vorurteile über eine angeblich geringere Leistungsfähigkeit zu schüren, können, wenn auch unausgesprochen, in einem Betrieb Fuß fassen. Diese schaffen eine Atmosphäre, die negative Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern haben kann.
Oft passiert so etwas ganz offen, mit der Billigung der Geschäftsführung und der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Manchmal geschieht es eher im Verborgenen, denn man weiß, dass man nicht diskriminieren soll, tut es aber dennoch! Zum Beispiel werden bestimmte „Codes“ benutzt oder beschönigende Begriffe, um Diskriminierungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Kundinnen und Kunden zu verdecken.
Sie können ebenfalls Zeuge/Zeugin von Belästigung und Viktimisierung werden, wenn:
- falsche Gerüchte gestreut werden, um einen anderen Mitarbeiter bzw. eine andere Mitarbeiterin in Verruf zu bringen,
- abwertende oder beleidigende Kommentare über Arbeitskolleginnen und -kollegen gemacht werden,
- sexuelle Anspielungen auf Kollegen und Kolleginnen in deren Beisein gemacht werden,
- Witze über bestimmte Personengruppen gemacht werden. Zum Beispiel Religionsgruppen, Schwule und Lesben oder eine ethnische Gruppe. Jeder soll bei diesem "Witz" mitlachen, auch Sie, auch wenn Sie einer der Gruppen zugehören über die gelacht wird. Dies nicht zu tun, führt Sie in die Isolation und dazu, nicht als Teil des Teams betrachtet zu werden.
- physische Gewalt angedroht oder angewendet wird, wie Ohrfeigen, Schläge etc.,
- man gleichgültig ist gegenüber den Gefühlen von Menschen, die Opfer von Verhöhnung und Gewalt sind,
- jemandem das Leben erschwert wird, der sich darüber beklagt, wie er bzw. sie behandelt wird oder der ein Opfer unterstützt, indem man z.B. nicht mit ihm/ihr spricht oder ihn/sie gar entlässt.
Solche Verhaltensweisen vergiften das Arbeitsklima, können unter Umständen zur Kündigung wertvoller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder dem Verlust von Geschäften führen und in einem Rechtsstreit enden. Für die Opfer können persönlicher Stress und wirtschaftliche Not die Folgen sein.
Was können Sie tun?
Wenn Sie Zeuge bzw. Zeugin von Diskriminierung oder Belästigung werden, könnten Sie versucht sein, die Auseinandersetzung mit dieser Situation zu vermeiden. Zum einen, weil ihnen die Konfrontation mit solchen Konflikten unangenehm ist oder weil Sie vielleicht glauben, dass sich das Problem von allein lösen wird; zum anderen, weil Sie es vielleicht sowieso nicht für wichtig halten. Das ist es aber. Tatsache ist, dass, sobald sich Diskriminierung und Belästigung unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbreitet haben, sich die negativen Effekte für den Betrieb vermehren und die Harmonie am Arbeitsplatz nachhaltig gestört sein wird. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn
nicht schnell gehandelt wird.
Als Vorgesetzte/r haben Sie die Pflicht zu handeln, auch da, wo ein Opfer nicht klagt. Sind Sie ein Kollege/eine Kollegin des Opfers oder ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin, sollten Sie ebenfalls gegen diskriminierendes Verhalten angehen. Sie dürfen so etwas nicht akzeptieren!
Denken Sie über Ihr eigenes Verhalten und Ihre eigene Einstellung nach:
- Machen Sie bei diskriminierendem Verhalten mit, auch wenn Sie es selbst geschmacklos finden?
- Sind Sie aktiv, um etwas zur Schaffung eines respektvollen Klimas beizutragen?
- Erklären Sie anderen, warum Sie gegen Diskriminierung und Belästigung sind?
- Sind Sie bereit, etwas über andere Kulturen und Sichtweisen zu lernen?
Unterstützen Sie die Opfer und helfen Sie ihnen mit dem Problem umzugehen:
- Helfen Sie ihnen, den Verursachern gegenüberzutreten.
- Helfen Sie ihnen bei der Besprechung der Vorkommnisse mit dem Arbeitgeber.
- Geben Sie emotionale Unterstützung. Diskriminierung bereitet dem Opfer viel Stress.
Um selbst Sicherheit im Umgang mit Diskriminierung zu gewinnen, bitten Sie um Fortbildungen und Anleitungen zu folgenden Themen:
- Wie erkennt man Diskriminierungen?
- Wie ist die Rechtslage?
- Welches Verhalten ist akzeptabel und welches inakzeptabel?
- Wie geht man mit Diskriminierungen und
Belästigungen um?



